Situation des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks in
Ungarn nach der Wende
Bárány Balázs
609576 - Wolfgang Langenbucher, Theodor Venus:
Kommunikationswissenschaftliches Seminar: Öffentlich-rechtlicher
Rundfunk und Gesellschaft.
iG-7.3/7.4.1/8.1.3, VO/UE, SS 2001
Abstract: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in
Ungarn ist in einer schweren Krise.
In den Neunzigerjahren fanden zwischen konservativen Regierungen und den
``links-liberaler Medien'' zwei sogenannte ``Medienkriege''
statt, die vor allem dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Radio
geschadet haben: Entweder offen aus politischen Gründen oder verdeckt,
vorgeblich aufgrund der finanziellen Situation, wurden Hunderte von
regierungs- oder institutionskritischen JournalistInnen entlassen. Die
verbliebenen werden entweder mit direktem politischen Einfluß auf
Regierungslinie gebracht oder müssen aus Angst vor der Entlassung
Selbstzensur betreiben.
Das 1995/1996 beschlossene neue Mediengesetz hat die Einführung des
kommerziellen Rundfunks ermöglicht. Gleichzeitig wurden die
öffentlich-rechtlichen Sender geschwächt. Daher ist die Konkurrenz
der Privatsender (Fernsehen und Radio) groß, der meistgesehene
öffentlich-rechtliche Fernsehsender hat mittlerweile nur einen
Marktanteil von ca. 10 %.
Durch den geringen Marktanteil und die Restriktionen des Mediengesetzes von
1995 ist die Finanzierung des Fernsehens katastrophal. Seine Schulden
betrugen Anfang 2001 ca. 26 Mrd. Forint (ca. 1,3 Mrd. öS), täglich
entstand ein Verlust von ca. 20 Mio. Forint (1 Mio. öS).
Wegen einer Lücke im Mediengesetz können die
Kuratorienspräsidien, die die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten überwachen sollen, nicht mit den Mitgliedern, die von
der Opposition entsandt werden sollen, besetzt werden: sie arbeiten als
``unvollständige Kuratorien'', nur mit den von der Regierung
entsandten Mitgliedern, weiter.
Ein Bericht der International Federation of Journalists vom Februar 2001
kommt zum Schluß, daß der Zustand des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks in Ungarn unhaltbar ist. Der Bericht gibt die Empfehlung, den
politischen Druck auf den Rundfunk zu beschränken und die Finanzierung
auf ein europäisches Niveau zu heben.
1 Die Zeit der Wende
1.1 Historischer und politischer Hintergrund
Nach den vorsichtigen Reformbestrebungen Gorbatschows ab 1984 begann auch die
Politik in Ungarn mit zögerlichen Schritten der Öffnung. Nach und
nach wurden Ereignisse der jüngeren Geschichte, wie z.B. der Aufstand
von 1956, neu bewertet.
Die alleinregierende MSZMP (Magyar Szocialista Munkáspárt)
konnte oder wollte keinen starken Widerstand leisten. Freie Gewerkschaften
und Vorläufer der politischen Parteien entstanden. Die sich schnell
formierende Opposition bereitete mit der Staatspartei in Gesprächen am
Runden Tisch die demokratische Umstellung vor.
Die ersten freien Wahlen 1990 gewann die konservative Partei MDF (Magyar
Demokrata Fórum, Ungarisches Demokratisches Forum). Sie bildete mit
der FKGP (Független Kisgazdapárt, Unabhängige Partei der
Kleinlandwirte) und der KDNP (Kereszténydemokrata
Néppárt, Christlich-demokratische Volkspartei) eine Koalition.
Die Opposition wurde von der liberalen SZDSZ (Szabad Demokraták
Szövetsége, Bund der freien Demokraten), der (damals) liberalen
Fidesz (Fiatal Demokraták Szövetsége, Bund der jungen
Demokraten) und der ehemaligen Staatspartei, inzwischen - unter Abspaltung
des orthodoxen Flügels - in MSZP (Magyar Szocialista Párt,
Ungarische Sozialistische Partei) umgegründet, gebildet.
Ministerpräsident wurde Dr. Antall József1.
Die wichtigste Aufgabe dieser Regierung war der bleibende und unwiderrufliche
Übergang zur Demokratie.
Unter der konservativen Koalition hat sich der Lebensstandard wie in allen
jungen Demokratien beim Übergang von der Planwirtschaft zur
Marktwirtschaft spürbar verschlechtert. Die Wahlen von 1994 brachten
daher einen starken Linksruck. Die ex-kommunistische MSZP gewann im Parlament
die absolute Mehrheit, bildete aber als Signal an den Westen und um
Verfassungsmehrheit zu erreichen eine Koalition mit dem SZDSZ.
Ministerpräsident wurde Horn Gyula. In die Zeit dieser Koalition fallen
einige harte und unpopuläre Budget-Maßnahmen, aber auch die
Verabschiedung des wichtigen Mediengesetzes.
Bei den Wahlen 1998 kam es wieder zum Regierungswechsel. Fidesz-MPP (MPP:
Magyar Polgári Párt, Ungarische Bürgerpartei2) wurde etwas
stärker als die MSZP und bildete mit den zwei anderen konservativen
Parteien MDF und FKGP eine Regierung und wählte Orbán Viktor zum
Ministerpräsidenten.
| Partei |
Mandatsanteil |
Charakterisierung |
| Fidesz-MPP |
36,8 % |
Rechtskonservative, national orientierte
Regierungspartei. |
| MSZP |
35,3 % |
Sozialistische Partei in Opposition. |
| FKGP |
10,4 % |
Landwirtschaftlich orientierte
national-konservative Regierungspartei. |
| SZDSZ |
6,2 % |
Liberale Partei in Opposition. |
| MDF |
4,2 % |
Christlich-konservative Regierungspartei. |
| MIÉP |
3,1 % |
Offen nationalistische und antisemitische
Oppositionspartei, kooperiert häufig mit der Regierung. |
| (unabhängige) |
4,2 % |
(Persönlich gewählte oder aus anderen
Parteien ausgetretene Abgeordnete.) |
Table 1: Parteien im ungarischen Parlament, Stand
2001-06-21
1.2 Die Rolle der JournalistInnen vor, während und kurz
nach der Wende
Vgl. [1] S. 20-31.
In den Jahrzehnten vor der 1988-89 stattgefundenen Wende konnten die
JournalistInnen nur eingeschränkt einer ``journalistischen''
Arbeit nachgehen -- es kam selten zu offener Zensur, aber es gab
Institutionen zur Selbstzensur, wie ``Pressepläne''
(Empfehlungen über zu behandelnde und zu vermeidende Themen),
eingeschränkte Zuteilung von Papier und Agenturberichten sowie
monatliche Informations- und Weisungssitzungen für ChefredakteurInnen in
der Parteizentrale. Es gab dabei merkbare Unterschiede zwischen Verbreitung
des Mediums und erlaubter Systemkritik. Kleine, sich an Intellektuelle
richtende, meist an Kunst orientierte Printmedien durften sich mehr kritische
Berichterstattung (natürlich ohne Infragestellung des Systems an sich)
erlauben als Tageszeitungen mit großer Auflage.
Das Fernsehen und der Hörfunk als Monopol-Medien wurden direkt gelenkt.
Aber auch in ihnen war die Struktur zu beobachten, daß Sendungen mit
kleinerem Publikum, aber höherem Anspruch etwas freier berichten konnten
als die Mainstream-Nachrichten.
In den Achtzigerjahren war eine zunehmende Erosion der Lenkung der Medien zu
beobachten. Immer mehr unpolitische, unterhaltende Presseprodukte entstanden
und das Fernsehen importierte in großer Zahl Filme aus dem Westen. Das
Regime wollte oder konnte auch den Import westlicher Videofilme und den
Empfang westlicher Fernsehprogramme nicht verhindern. All das führte
dazu, daß große Teile der Bevölkerung genauer wußten,
wie der Lebensstandard im Westen ist und das mit ihrer eigenen Situation
vergleichen konnten.
Die Staatspartei verlor zunehmend die Kontrolle über die
Öffentlichkeit. 1986 hat eine Gruppe von Intellektuellen und
JournalistInnen den ``Öffentlichkeits-Klub'' gegründet, um
politische Fragen offen und ohne Begrenzung zu diskutieren. Von da an war es
nur mehr ein kleiner Schritt, das System der Presselenkung überhaupt in
Frage zu stellen und damit viele JournalistInnen in SystemkritikerInnen zu
verwandeln.
Die Situation war insofern absurd, daß die zunehmend kritischen
JournalistInnen zu einem großen Teil die Eigentümer der eigenen
Medien, eben die Partei oder große Staatsbetriebe kritisierten. Bis zum
großen Ausverkauf der Presselandschaft an westliche Eigentümer
ungefähr um die Zeit der freien Wahlen wurden die JournalistInnen
tatsächlich von der Partei bezahlt.
Im Bereich des Rundfunks, der ja im Gegensatz zur lebendigen
Printmedien-Landschaft ein staatlicher Monopolbetrieb war, wurde am 3. Juli
1989 das Frequenzmoratorium eingeführt. Es war Konsens unter der
Opposition und der ihren eigenen geordneten Abgang vorbereitenden Regierung,
daß bis zur Schaffung eines richtigen, demokratischen Mediengesetzes
keine neuen Radio- und TV-Frequenzen vergeben werden dürfen, damit nicht
einzelne Parteien die Macht über die Stationen übernehmen
können. Dieses Gesetz wurde allerdings, anders als anfangs erwartet,
erst Ende 1995 beschlossen.
Die Wende in Ungarn (im Gegensatz zu anderen Ostblock-Staaten, in denen die
Kontrolle der Öffentlichkeit bis zu den dort explosionsartig erfolgten
Umwälzungen deutlich strenger war) wurde wesentlich von den
JournalistInnen mitgetragen. Mit der ständigen Erkundung der Grenzen des
Erlaubten weiteten sie das Bewußtsein in der Bevölkerung,
daß das System nicht das ist, als was es sich jahrzehntelang ausgegeben
hat, aus. Einige JournalistInnen versuchten überhaupt, politisch
tätig zu sein, und umgekehrt. (Die Mobilität zwischen Journalismus
und Politik hat in Ungarn übrigens eine lange Tradition, vgl. [1] S. 95.)
Die Rolle der Systemkritik wurde von der Opposition bis zu den ersten freien
Wahlen natürlich begrüßt, schließlich gab die Presse
(und zu einem kleineren Teil der Rundfunk, in dem wegen der staatlichen
Kontrolle die Veränderungen langsamer waren) im wesentlichen ihre
Standpunkte wieder. Die Kritik an der Einparteienregierung war durchaus
erwünscht.
Die Harmonie endete schlagartig mit der Regierungsbildung der konservativen
Koalition nach den freien Wahlen. Ein Teil der Presse, und zwar der als
``links-liberal'' bezeichnete, behielt den kritischen Kurs bei, der
westlichen Auffassung folgend, daß die Aufgabe der Medien die Kontrolle
der jeweiligen Regierung sei. Die demokratisch gewählte Regierung
fühlte sich jedoch als allein berechtigt, die Themen der
Öffentlichkeit zu bestimmen; die JournalistInnen hielten jedoch nichts
von solchen Monopolbestrebungen.
Die Regierung begann daher, kritische Medien und JournalistInnen der
Kollaboration mit dem alten System zu beschuldigen. Das hatte wegen der
spezifischen Situation der JournalistInnen, die bis dahin ihren Gehalt vom
alten System bekamen, ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit, obwohl die
wichtige Rolle derselben JournalistInnen an der Vorbereitung der Wende
dagegen spricht.
Da die Printmedien mittlerweile privatisiert waren, konnte die Regierung
nicht leicht Einfluß auf sie ausüben. Anders im staatlichen
Rundfunk, dessen gesetzliche Rahmenbedingungen bis zum Mediengesetz, also
über die erste Regierungsperiode hinaus, kaum definiert waren.
2 Der erste Medienkrieg
Der Begriff ``Medienkrieg'' wurde schon am Anfang der Neunzigerjahre
von den Medien geprägt und hat in der ungarischen Öffentlichkeit
einen hohen Bekanntheitsgrad.
Zwei Medienkriege werden unterschieden: der erste während der
Regierungszeit der ersten frei gewählten Regierung 1990 bis 1994, der
zweite nach dem Antritt der dritten Regierung, ab 1998.
Schon während der Vorbereitung des ersten Wahlkampfs versuchten die
Parteien naturgemäß, Medien unter ihren Einfluß zu bringen
und den Medien, die mit anderen Parteien in Verbindung gebracht wurden, zu
schaden. Diese Bestrebungen gingen auch nach dem Antritt der Regierung
weiter. Da die im Parteibesitz befindliche Presse großteils kurz vor
den Wahlen an westliche Investorengesellschaften verkauft wurde (z.B. 7
Regionalzeitungen an Axel Springer, einige auch an die Mediaprint), war in
diesem Bereich die Einflußnahme schwieriger. Daher konzentrierte sich
die Regierung auf Radio und Fernsehen, die weiterhin eine Monopolstellung
hatten, vergaß aber auch die Printmedien nicht.
Die einzige im Staatsbesitz gebliebene Tageszeitung Magyar Hírlap
wurde ``privatisiert'', indem sie an eine von der Regierung
ausgewählte französische Gesellschaft verkauft wurde. Anfang 1991
wurde auch eine neue Verlagsgesellschaft gegründet, um eine neue
Tageszeitung, Új Magyarország, herauszugeben. Diese und andere
regierungsfreundliche Zeitungen wurden auf verschiedene Weisen
begünstigt, z.B. mit Werbung der Staatsunternehmen, der bevorzugten
Veröffentlichung von wichtigen Informationen und auch der selektiven
Gewährung von Interviews.
Als Beginn des ersten Medienkrieges gilt der Oktober 1990. Vor den
Gemeinderatswahlen weigerte sich der damalige Präsident des Fernsehens,
Hankiss Elemér, ein Interview mit Ministerpräsident Antall zu
senden, da dieser als Parteipolitiker das Wahlergebnis hätte
beeinflussen können. Hier prallten die gegensätzlichen Sichtweisen
zum ersten mal aneinander: Die Regierung erwartete aufgrund ihrer
demokratischen Legitimation Loyalität vom Monopol-Rundfunk; dieser
verfolgte das Ideal der ausgeglichenen, neutralen Berichterstattung.
Die Präsidenten von Fernsehen (Hankiss Elemér, Soziologe) und
Radio (Gombár Csaba, Politologe) wurden schon im Sommer 1990 nach
einem Konsens der zwei größten Parteien und des
Staatspräsidenten eingesetzt. Zu dieser Zeit galt die Auffassung,
daß es in höchstens einem Jahr ein Mediengesetz geben werde, das
die demokratischen und öffentlich-rechtlichen Grundsätze für
den ehemaligen Staatsrundfunk sichert.
Beide Präsidenten kamen von außen, nicht aus der jeweiligen
Institution. Sie versuchten nicht, personelle Veränderungen
(=Entlassungen) durchzuführen, sondern die Institutionen auf der
fachlichen Ebene (Ausbildung, Privatisierung, westliche Normen für die
journalistische Arbeit etc.) zu reformieren. Hankiss sagte später:
``Wir haben praktisch niemanden entlassen. Obwohl es damals viele
überflüssige Leute beim Fernsehen gab. Ich war dazu nicht bereit,
da ich als von außen kommender nicht wußte, wer fachlich gut ist,
und wer nicht.'' (zitiert in [1] S. 66, Übersetzung durch
bb)
Das wurde von den konservativen Parteien und den ihnen nahe stehenden Medien
als Versäumnis aufgefaßt, da die JournalistInnen, die vor der
Wende ausgebildet wurden, so ihre Arbeitsplätze behielten. Die
Regierungskoalition bezeichnete das als Versuch der kommunistischen
Restauration, und strengte die Einsetzung ``objektiverer''
RedakteurInnen an die Spitze der Nachrichtensendungen an. (Wobei der einzige
Unterschied die politische Stellung war - es gab im Ungarn des Jahres 1990
einfach keine erfahrenen JournalistInnen, deren Sozialisation nicht im alten
System stattgefunden hätte.)
Die Regierung begann bald, auch die Entlassung der Rundfunkpräsidenten
vorzubereiten. Die gesetzlichen Möglichkeiten dafür waren aber
mangels Mediengesetz unklar. Ministerpräsident Antall bezog sich auf
eine Regierungsverordnung aus 1974 und sprach die Entlassung von
Radiopräsident Gombár aus. Das wurde von Staatspräsident
Göncz Árpád jedoch nicht ratifiziert. Später forderte
er auf der gleichen Grundlage auch den Rücktritt von Hankiss, das kam
aber nach dem Veto des Präsidenten ebenfalls nicht zustande.
Mangels Erfolgs am direkten Weg wählte die Regierung daraufhin andere
Mittel. So wurde die staatliche finanzielle Förderung beider Anstalten
ausgesetzt, und Hankiss wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten
juristisch angegriffen. Die Vorwürfe erwiesen sich später als
haltlos.
Da auch diese Schritte nicht zu ``besseren''
Kommunikationsbedingungen für die Regierung führten, gründete
sie einen neuen Fernsehkanal. Dieser - ``Duna TV'' - wurde wegen der
Vergabesperre für terrestrische Frequenzen über Satellit
ausgestrahlt. Seine Zielsetzung war die Verbreitung ungarischer und
christlicher Werte, für ein Publikum inner- und außerhalb der
Grenzen Ungarns. (Seit dem Friedensvertrag von Trianon nach dem Ersten
Weltkrieg lebt eine 3-4 Millionen Menschen starke ungarische Minderheit in
den umliegenden Ländern. Ihr Schicksal ist seit der Wende ein wichtiger
Aspekt der jeweiligen ungarischen Politik und auch immer wieder Anlaß
für nationalistische oder revisionistische Äußerungen.)
Am erstarrten Rundfunkmarkt spielten in dieser Zeit auch Piratenradios eine
gewisse Rolle. Sie wurden (eben wegen der unklaren rechtlichen Lage, in der
es kein deklariertes Verbot, nur die Weigerung der Vergabe der Frequenzen
gab) nur halbherzig verfolgt und konnten im großen und ganzen
ungestört in ihren Regionen senden.
Ende 1992 wurde der erste Entwurf eines (mit Zweidrittelmehrheit zu
beschließenden) Mediengesetzes von der Opposition abgelehnt, es kam
daher nicht zustande. Die Opposition begründete den Widerstand damit,
daß die Macht der Regierung in der Auswahl der Rundfunkpräsidenten
zu groß gewesen wäre.
Auf den immer größeren Druck der Regierung hin traten
schließlich Anfang 1993 Hankiss Elemér und Gombár Csaba
von ihren Posten zurück. Ihre Geschäfte wurden von den ein Jahr
vorher auf Empfehlung der Regierung eingesetzten Vizepräsidenten
übernommen. Diese begannen mit ``Säuberungen'', stellten
Sendungen wegen derer angeblichen Unausgeglichenheit ein und entließen
oder versetzten RedakteurInnen, denen sie links-liberale Ausrichtung
vorwarfen. Paradoxerweise wurden im Namen der ``Befreiung der Institutionen
von alten Kommunisten'' in wichtige Schlüsselpositionen Leute
eingesetzt, die vor der Wende Funktionen in der Staatspartei innehatten.
Im letzten Jahr vor den Wahlen 1994 war der Regierungseinfluß im
Rundfunk schon spürbar. Die immer populärer werdende
Nachfolgepartei MSZP (Magyar Szocialista Párt) wurde mehr oder weniger
offen so eingestellt, als wolle sie zum Parteienstaat vor der Wende
zurückkehren. Trotzdem kam es bei den Wahlen zum Sieg der Sozialisten,
die zusammen mit der anderen früheren großen Oppositionspartei
SZDSZ eine Koalition bildeten. Diese Koalition hatte, im Gegensatz zu der
davor, Verfassungsmehrheit.
Die neue Regierung setzte für einige Zeit die Politik der
Einflußnahme fort. Sie setzte neue Präsidenten ein und
entließ die alten. Es kam schnell zu einer Säuberung mit anderem
Vorzeichen, z.B. zur Entlassung von 170 MitarbeiterInnen der
TV-Abendnachrichten an einem einzigen Tag. Diese Ereignisse wurden
natürlich in der Öffentlichkeit heftig kritisiert.
Anderthalb Jahre später, Ende 1995 beschloß endlich das Parlament
fast einstimmig das lang erwartete Mediengesetz, das den ersten Medienkrieg
formal beendete.
3 Das Mediengesetz
Das in den letzten Tagen des Jahres 1995 verabschiedete Gesetz wurde Anfang
1996 auch vom Staatspräsidenten ratifiziert. Es ermöglichte
privaten Rundfunk und verringerte damit stark die vorher problematische
Rundfunkkonzentration. Auch der Einfluß der Politik wurde vorsichtig
verringert, oder zumindest in einen rechtlichen Rahmen gefaßt.
Es handelt sich um ein langes und komplexes Gesetz (ca. 60 A4-Seiten!), da
die Vorschläge fast aller Parteien berücksichtigt wurden.
Im Folgenden gebe ich eine Übersetzung bzw. Zusammenfassung der für
den öffentlich-rechtlichen Rundfunk relevanten Bestimmungen.
3.1 Einleitende Bestimmungen, Definitionen
Das Parlament schafft in Übereinstimmung mit § 61 der
Verfassung folgendes Gesetz für freies und unabhängiges Radio und
Fernsehen, die Freiheit der Meinungsäußerung, die
Unabhängigkeit, Ausgeglichenheit und Sachlickeit der Information, die
Förderung der Welt- und nationalen Kultur, die Vielfalt der Meinungen
und Kultur, und um Informationsmonopole zu verhindern.
In der Einleitung werden die Ziele des Gesetzes beschrieben.
§ 1 (1) Dieses Gesetz ist auf Radio- und
Fernsehprogrammschaffung und die damit verbundene Ausstrahlung in Ungarn
anzuwenden.
Das Gesetz regelt den öffentlich-rechtlichen und auch den privaten
Rundfunk.
Definitionen
§ 2 In der Anwendung dieses Gesetzes gilt:
(...)
17. Öffentlich-rechtlicher Programmanbieter: Programmanbieter, der
aufgrund eines von der Staatlichen Körperschaft für Radio und
Fernsehen akzeptierten Programmplanes mehrheitlich öffentlich-rechtliche
Programmpunkte ausstrahlt.
18. Öffentlich-rechtliches Programm: Programm, in dem die
öffentlich-rechtlichen Programmpunkte eine bestimmende Rolle spielen,
und das die HörerInnen und SeherInnen im Sendegebiet
regelmäßig über Fragen allgemeinen Interesses informiert.
19. Öffentlich-rechtlicher Programmpunkt: Programmpunkt, der die
kulturellen, Informations-, Staatsbürger-,
Lebensführungsbedürfnisse und -interessen erfüllt,
insbesondere:
a) Informationen über künstlerisches Schaffen, die internationale
und ungarische Kultur sowie die der in Ungarn lebenden nationalen und
ethnischen Minderheiten; Informationen über das Leben und die
Standpunkte der in Ungarn lebenden nationalen und ethnischen
Minderheiten,
b) Aus- und Weiterbildung,
c) Information über wissenschaftliche Tätigkeit und Ergebnisse,
d) Sendungen zur Unterstützung der Religionsfreiheit und solche, die das
geistliche Leben zeigen,
e) Sendungen für Kinder und Jugendliche und solche, die zum Zwecke des
Kinderschutzes informieren und aufklären,
f) Informationen, die im täglichen Leben helfen, die rechtliche und
soziale Bildung der StaatsbürgerInnen, gesunde Lebensweisen, den
Umweltschutz, den Natur- und Landschaftsschutz, die öffentliche
Sicherheit, die Sicherheit im Straßenverkehr fördern,
g) Programmpunkte für Menschen, die wegen ihres Alters, ihres
körperlichen, seelischen und geistigen Zustandes oder ihrer
gesellschaftlichen Umstände schwer benachteiligt sind,
h) die Ausstrahlung von Nachrichten.
In diesem Punkt ist genau definiert, was als öffentlich-rechtliches
Programm gilt. Das ist wichtig, weil auch private Programmanbieter einen Teil
ihres Programms mit Sendungen, die in diese Kategorie fallen, bestreiten
müssen.
(Forts. § 2)
20. Öffentlich-rechtlicher Programmanbieter: Programmanbieter, dessen
Arbeit von öffentlich-rechtlichen Programmregelungen bestimmt wird,
dessen Aufgabe die Ausstrahlung eines mehrheitlich
öffentlich-rechtlichen Programms ist, dessen Finanzierung aus
öffentlichen Geldern stammt, der unter gesellschaftlicher Aufsicht
steht, und dessen grundlegende Rechte und Pflichten in diesem Gesetz bestimmt
werden.
(...)
§ 4 (1) Die Information über in- und ausländische
Vorfälle und umstrittene Fragen allgemeinen Interesses muß
vielseitig, sachlich, aktuell, objektiv und ausgeglichen sein.
(2) Die Gesamtheit oder jede nach Inhalt oder Genre erfaßbare Gruppe
der gesendeten Programmpunkte darf nicht einer Partei oder politischen
Bewegung oder deren Ansichten dienen.
(3) Regelmäßig in politischen und Nachrichtensendungen als
ModeratorIn, NachrichtensprecherIn, RedakteurIn arbeitende Personen
dürfen -- unabhängig von ihrer arbeitsrechtlichen Stellung -- zu
politischen Nachrichten keine Meinungs- oder wertende Kommentare
anfügen, mit Ausnahme der Erklärung der Nachrichten.
(4) Meinungen und erklärende Kommentare zu Nachrichten müssen mit
Nennung der Urheber derselben und deren Stellung, von den Nachrichten
getrennt erfolgen.
Diese Bestimmungen (Objektivität und Ausgeglichenheit) gelten auch
für die privaten Programmanbieter. Hier werden die Regeln der
journalistischen Objektivität gesetzlich vorgeschrieben.
(...)
§ 10 (5) Versteckte oder nicht bewußt wahrnehmbare Werbung darf
nicht gesendet werden.
Schleichwerbung und einige Sonderwerbeformen (die jedoch nicht genauer
definiert sind) sind auch für die Privatsender untersagt.
Patronanzsendungen sind auch für öffentlich-rechtliche Sender nicht
verboten, es gibt aber die Einschränkung, daß politische Sendungen
keine Patronanzsendungen sein und Parteien keine Patronanz übernehmen
dürfen (§ 18).
§ 16 regelt die Beschränkungen der Werbezeit. Die Grenze für
gewinnorientierte Anbieter ist 15 % der täglichen Sendezeit und 12
Minuten pro Stunde (mit Ausnahme von Dauerwerbesendungen, die täglich
bis zu eine Stunde dauern dürfen); für nicht gewinnorientierte 3
Minuten pro Stunde.
Nachrichtensendungen unter 30 Minuten und Sendungen mit religiösem
Inhalt sowie Berichte über nationale Feiertage dürfen nicht mit
Werbung unterbrochen werden (§ 17).
3.1.1 Die Regelungen für öffentlich-rechtliche
Sendungen
§ 23 (1) Der öffentlich-rechtliche Programmanbieter ist
verpflichtet, die Würde und Interessen der Nation, der nationalen,
ethnischen, sprachlichen oder anderen Minderheiten besonders zu respektieren,
und darf die Würde anderer Nationen nicht angreifen.
(2) Der öffentlich-rechtliche Programmanbieter informiert
regelmäßig, umfassend, unbefangen, korrekt und genau über
Vorfälle allgemeinen Interesses im In- und Ausland, über
Vorfälle, Zusammenhänge und umstrittene Fragen im Leben der im
Sendegebiet wohnhaften Bevölkerung, sowie über wichtige Meinungen
über diese Vorfälle, einschließlich abweichender Meinungen.
Er publiziert auch gemeinnützige Informationen, die in § 137
nicht aufgeführt sind.
(3) Der öffentlich-rechtliche Programmanbieter sichert die Vielfalt der
Genres und Meinungen, die Darstellung der Standpunkte von Minderheiten, und
erfüllt mit vielseitiger Auswahl anspruchsvoller Programmpunkte die
Informationsbedürfnisse von möglichst vielen gesellschaftlichen
Gruppen.
Das in Österreich vieldiskutierte ``anspruchsvolle'' Programm
ist auch hier nicht genau definiert, in (4) sind aber einige Inhalte
aufgeführt, die bevorzugt zu senden sind, z.B. Kultur, Vielfalt, Bildung
und Berichte über soziale, wirtschaftliche und kulturelle
Ereignisse.
§ 24 (1) Die Werbung darf beim öffentlich-rechtlichen
Programmanbieter niemals 6 Minuten in einer (beliebig ermittelten) Stunde
übersteigen. Im Durchschnitt eines Tages darf die Werbung nicht mehr als
5 Minuten pro Stunde betragen.
Neben der zeitlichen Beschränkung dürfen im
öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch bestimmte Produkte (z.B. Alkohol)
gar nicht beworben werden, und Unterbrecherwerbung ist nicht erlaubt.
MitarbeiterInnen, die regelmäßig Sendungen gestalten, dürfen
nicht in der Werbung erscheinen.
(6) Sendungen, die Gewaltanwendung als Selbstzweck und als
positives Verhaltensbeispiel oder Sexualität als Selbstzweck zeigen,
sind verboten.
Neben der ``positiven'' Vorschriften darüber, was gesendet
werden darf, sind auch bestimmte Dinge, die als mit dem
öffentlich-rechtlichen Auftrag unvereinbar gelten, verboten.
Diese Beschränkungen, sowohl was Werbung als auch verbotene und
vorgeschriebene Sendungen angeht, sind übrigens in sehr ähnlicher
Form im österreichischen ORF-Gesetz enthalten.
§ 26 regelt, daß der öffentlich-rechtliche Rundfunk
verpflichtet ist, die in Ungarn lebenden Minderheiten mit Sendungen in ihrer
Sprache und über ihre Kultur zu versorgen. Ihnen steht auch Sendezeit im
öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Verfügung.
§ 27 (1) Der öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter
bewahrt kulturelle Werte und Dokumente historischer Bedeutung dauerhaft in
einem Archiv auf, er sammelt, speichert und pflegt sie
fachkundig.
§ 28 regelt, daß der öffentlich-rechtliche Rundfunk im
Jahresdurchschnitt mindestens 50 % seiner Sendezeit (ohne Werbung,
Nachrichten, Sport und Shows) mit in Ungarn erzeugtem und 70 % in Europa
erzeugtem Programm bestreiten muß. Mindestens 20 % davon müssen
neue Programme, und mindestens 30 % nicht Eigenproduktionen sein
(Förderung der unabhängigen Filmwirtschaft). Radiosender
müssen mindestens 30 % ungarische Musik spielen.
§ 29 (1) Der öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter
muß Richtlinien für die Programmgestaltung erstellen und
anwenden.
Die Richtlinien müssen die Maßnahmen zur Sicherung der genannten
Bestimmungen wie Unabhängigkeit, Förderung der Kultur etc.
enthalten. Die Richtlinien müssen vom Kuratorium des
Rundfunkunternehmens genehmigt werden.
§ 30 (1) Das Ungarische Radio (Magyar Rádió)
und das Ungarische Fernsehen (Magyar Televízió) bieten für
den überwiegenden Teil der Bevölkerung des Landes, ``Donau
TV'' (Duna Televízió) vor allem für die ungarische
Bevölkerung außerhalb der Staatsgrenzen
öffentlich-rechtliches Rundfunkprogramm.
3.2 Aufsicht über den Rundfunk
Im folgenden Teil des Mediengesetzes ist die Aufsicht über den Rundfunk
durch die ``Staatliche Körperschaft für Radio und
Fernsehen'' (Országos Rádió és
Televízió Testület, ORTT) beschrieben.
§ 31 (1) Die Staatliche Körperschaft für Radio und
Fernsehen schützt und fördert die Redefreiheit durch das
Ermöglichen des Markteintritts neuer Rundfunkanbieter, durch den Abbau
bestehender und Verhinderung neuer Informationsmonopole, durch den Schutz der
Unabhängigkeit der Programmanbieter; sie beobachtet die Anwendung der
verfassungsmäßigen Bestimmungen der Pressefreiheit und informiert
darüber das Parlament.
(...)
§ 33 (1) Die Mitglieder der Körperschaft werden vom Parlament mit
mindestens 50 % der Stimmen für 4 Jahre gewählt. Sie können
nicht abgelöst werden.
(2) Die Körperschaft besteht aus mindestens 5 Personen.
(3) Der Präsident der Körperschaft wird vom Staatspräsidenten
und dem Ministerpräsidenten zusammen ernannt.
(4) Die restlichen Mitglieder der Körperschaft werden von den im
Parlament vertretenen Fraktionen gewählt. Jede Fraktion ernennt ein
Mitglied. Besteht die Regierung oder die Opposition nur aus einer Fraktion,
so darf diese Fraktion zwei Mitglieder ernennen.
Die Mitglieder dieser sehr wichtigen Aufsichtsbehörde werden also von
den Parteien nominiert. Ausschließungsgründe sind jedoch
Parlamentsangehörigkeit, eine Parteifunktion, das Eigentum an einem
Medium und ein Arbeitsverhältnis mit den öffentlich-rechtlichen
Sendeanstalten (§ 34). Es gibt auch strenge Bestimmungen, welchen Formen
der Arbeit die Mitglieder der Körperschaft überhaupt nachgehen
dürfen (wobei sie während ihrer Amtszeit vom Staat bezahlt
werden).
§ 41 (1) Die Aufgaben der Körperschaft:
a) Durchführung und Beurteilung der Ausschreibungen der
Rundfunkfrequenzen;
b) Aufsicht wie im Gesetz beschrieben;
c) Betrieb einer Beschwerdekommission;
d) Betrieb eines Dienstes zur Programmbeobachtung und -erforschung; dieser
Dienst gibt die Ergebnisse der Untersuchungen an die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften und die Ungarische
Presseagentur (Magyar Távirati Iroda) weiter, soweit sie diese
betreffen. Die genannten Gesellschaften können Vorschläge über
die zu erforschenden Themen nennen;
e) Kommentare zu Gesetzesentwürfen im Bereich der Frequenzplanung und
der Nachrichtenübermittlung;
etc.
3.2.1 Die Beschwerdekommission
Die Mitglieder werden von der ORTT bestimmt, sie sind jedoch nachher in ihrer
fünfjährigen Funktionsperiode nicht mehr weisungsgebunden (§
47).
An die Beschwerdekommission werden vor allem Beschwerden über
unausgeglichene Berichterstattung und andere Verstöße gegen das
Mediengesetz herangetragen. Sie kann bei schweren Verstößen
Geldstrafen verhängen (§ 50) und auch die Unterbrechung der Sendung
verlangen (das wird sogar recht häufig gemacht3).
3.3 Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter
Es werden drei ``Gemeinnützige Aktiengesellschaften''
eingerichtet: Magyar Rádió (Ungarisches Radio), Magyar
Televízió (Ungarisches Fernsehen) und Hungária
Televízió (strahlt über Satellit Duna-TV aus, das Programm
für die ungarischen Minderheiten in den umliegenden Ländern).
3.3.1 Kuratorien der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkgesellschaften
(§§ 55 - 62)
Die Rundfunkgesellschaften werden von Kuratorien geleitet.
Die Mitglieder der Kuratoriumspräsidien werden vom Parlament
gewählt. Jedes Kuratoriumspräsidium besteht aus mindestens 8
Mitgliedern. Jeweils die Hälfte der Mitglieder wird von Regierung und
Opposition nominiert, von jeder Parlamentsfraktion mindestens eine Person.
Die Regierung und die Opposition müssen unter sich ausmachen, welche
Fraktion wie viele Präsidiumsmitglieder nominiert; diese Prozedur ist im
Gesetz nicht geregelt (was später auch zu Problemen geführt hat,
siehe unvollst=E4ndige Kuratorien). Das Kuratoriumspräsidium gilt auch
dann als zustandegekommen, wenn die Regierungs- oder Oppositionsfraktionen
keine Mitglieder nominiert haben. Die Funktionsperiode des Präsidiums
beträgt vier Jahre.
Die Kuratorien selbst werden beim Ungarischen Radio und beim Ungarischen
Fernsehen aus jeweils 21 Mitgliedern (bei Duna-TV: 23) aus verschiedenen
gesellschaftlichen Organisationen gebildet, so etwa von
Minderheitenvertretungen, den vier großen Glaubensgemeinschaften, von
Menschenrechtsorganisationen, KünstlerInnen-Vereinigungen,
Bildungseinrichtungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden,
JournalistInnen-Verbänden, Frauenorganisationen, Jugendlichen- und
PensionistInnen-Verbänden etc. (§ 56).
Die Kuratoriumsmitglieder sind jeweils ein Jahr lang tätig. Die
genannten Organisationen müssen sich entweder unter sich auf die
genannte Anzahl von VertreterInnen einigen oder diese auslosen.
Organisationen, die Mitglieder entsendet haben, dürfen nachher drei
Jahre lang nicht entsenden.
Die Kuratorien überwachen die wirtschaftliche Führung der
Rundfunkgesellschaften sowie die Einhaltung der Gesetze und der Richtlinien
der Gesellschaft.
Die Stimmrechte sind gleich verteilt, die Mitglieder des
Kuratoriumspräsidiums (die von den Parteien entsendet wurden) haben also
keine besonderen Stimmrechte. Die Entscheidungen fallen mit 50-%-Mehrheit,
nur der Präsident der Rundfunkgesellschaft muß mit 2/3-Mehrheit
gewählt werden.
Es gibt weiters einen Aufsichtsrat für jedes Kuratorium, bestehend aus
einem Präsidenten (von der Opposition entsendet) und zwei Mitgliedern
(von der Regierung und von der Opposition entsendet) mit Auskunfts-, aber
ohne Einflußmöglichkeiten.
3.3.2 Bestimmungen über die Rechtsform der
Gesellschaften
(§§ 65 - 76)
Die Rundfunkgesellschaften funktionieren wie Aktiengesellschaften, allerdings
mit einigen Einschränkungen. Sie bestehen jeweils aus einer einzigen,
unveräußerbaren Aktie, die von jeweils einer Stiftung gehalten
wird. Die Rundfunkgesellschaften dürfen nicht ihre Tätigkeit
ändern, sich teilen, mit anderen fusionieren oder ihre Rechtsform
ändern.
Die Gesellschaften werden von einem Präsidenten geleitet, der vom
Kuratorium in geheimer Wahl mit 2/3-Mehrheit gewählt wird. Die Amtszeit
beträgt 4 Jahre und kann einmal verlängert werden. Es gibt strenge
Nichtvereinbarkeitsregeln, der Präsident darf z.B. keine politische
Tätigkeit ausüben.
3.4 Der ``Fonds für Rundfunkprogramme'' und die
Rundfunkgebühren
(§§ 77 - 84)
Dies ist ein gesonderter Fonds von finanziellen Mitteln, dessen Aufgabe die
Finanzierung der öffentlich-rechtlichen und anderer
nicht-gewinnorientierten Rundfunkgesellschaften sowie die Förderung der
Kultur ist. Seine Einnahmen kommen aus den Rundfunkgebühren, der
Vermietung der Frequenzen und aus der ergänzenden staatlicher
Förderung.
So wie in Österreich muß jedeR InhaberIn eines Fernsehgerätes
Rundfunkgebühr zahlen. Die Höhe der Gebühr wird jedes Jahr im
Rahmen des Budgets vom Parlament beschlossen.
Die Mittel des Fonds werden wie folgt verteilt: 40 % fürs
Ungarische Fernsehen, 28 % fürs Radio und 24 % für
Duna-TV. Der Rest wird für die Förderung anderer
öffentlich-rechtlicher Programmproduktionen verwendet.
3.5 Die Folgen des Mediengesetzes
Das lang erwartete und mit großer parlamentarischer Mehrheit
beschlossene Mediengesetz hat für eine gewisse Zeit eine Normalisierung
im Bereich der elektronischen Medien in Ungarn gebracht. Die politische
Kontrolle über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde
zurückgedrängt, Privatsender entstanden. Die drei terrestrischen
Rundfunkfrequenzen wurden so verteilt, daß eine beim
öffentlich-rechtlichen Magyar Televízió verblieb, zwei
wurden an private Fernsehsender (eine deutsche und eine US-Gruppe) vergeben.
Der zweite Kanal von Magyar Televízió wechselte auf Satellit
und Duna-TV blieb dort.
Figure 1: Durchschnittlich mit Fernsehen verbrachte
Stunden:Minuten pro Woche in der ungarischen Bevölkerung ab 18.
(Bildunterschriften: ``Naplós mérés'':
Tagebuchmessung; ``Elektronikus'': Elektronisch.)
Quelle: AGB Hungary, http://www.agb.hu/magyar/statisztikak/eves/hetiatlagtv.gif
Das Publikum nahm die neuen Rundfunkprogramme gut an. Bereits 1998, im ersten
vollen Jahr nach dem Start der zwei terrestrischen Privatfernsehsender
setzten sich diese gleich an die Spitze des Marktes, vor den früheren
Marktführer MTV1 (Magyar Televízió 1)4.
Nach Untersuchungen aus dem Jahr 20005 schaut das ungarische Publikum in Europa am
meisten fern, weltweit nur hinter den USA (Ungarn: 3 Stunden 55 Minuten
täglich, USA: 3 Minuten 59). Die Menge scheint sogar noch
zuzunehmen.
4 Der zweite Medienkrieg
Die Parlamentswahlen im Frühjahr 1998 gewann die rechtskonservative
Partei Fidesz-MPP (Magyar Polgári Párt, Ungarische
Bürgerpartei). Sie bildete mit den konservativen Kleinlandwirten und
Christdemokraten eine mit dünner Mehrheit abgesicherte Koalition,
Ministerpräsident wurde Viktor Orbán. Neben der liberalen SZDSZ
und der sozialdemokratischen MSZP ist noch eine kleine rechtsextreme,
antisemitische Partei namens MIÉP (Magyar Igazság és
Élet Pártja, Partei der ungarischen Gerechtigkeit und des
Lebens) im Parlament, die schon aus Image-Gründen offiziell nicht in der
Regierung sein kann, aber häufig mit dieser kooperiert.
4.1 Die Mediensituation beim Antritt der
Orbán-Regierung
Vgl. [1] S. 116ff.
Im Frühjahr 1998 herrschte in der ungarischen Medienlandschaft ein
relativer Frieden. Sowohl bei den Printmedien, die großteils in
privater Hand waren, als auch bei den elektronischen Medien (ein
öffentlich-rechtlicher und zwei private terrestrische Fernsehsender,
weitere im Kabel und auf Satellit) gab es eine ausreichende Meinungsvielfalt
und zuverlässige Information. Nur im Hörfunk hatte das
öffentlich-rechtliche Kossuth Rádió ein
de-facto-Nachrichtenmonopol, da die privaten und auch die zwei anderen
öffentlich-rechtlichen Stationen sich eher auf Musik und Unterhaltung
konzentrierten.
Wie schon Anfang der 90erjahre die erste konservativen Regierung fühlten
sich die neuen Machthaber von den Medien schlecht behandelt.
4.2 Maßnahmen zur ``Wiederherstellung des
Mediengleichgewichts''
Es war unter der vorherigen sozialistischen Regierung üblich, daß
Werbung der Staatsunternehmen in den auflagenstarken links-liberalen
Zeitungen erschien. Die Orbán-Regierung leitete diese Gelder sofort zu
den konservativen Zeitungen, trotz derer kleinerer Verbreitung, um.
Außerdem begann sie damit, Interviews und exklusive Informationen nur
den ``freundlichen'' Medien zu geben. Schon im Sommer 1998 begann
auch das wöchentliche Radiointerview mit Ministerpräsident
Orbán im öffentlich-rechtlichen Radio, in dem er sich zu
aktuellen politischen Fragen äußerte, ohne der Opposition eine
Möglichkeit zur Darstellung abweichender Sichtweisen zu geben.
Die zweite Phase der Einflußnahme begann mit der Ankündigung
Orbáns im September 1998, die angebliche Übermacht der
``links-liberalen'' Inhalte brechen und die konservativ-nationalen
Medien aktiv bevorzugen zu wollen. Staatliche Unternehmen zogen ihre
Beteiligungen an kritischen Medien plötzlich ab und nahmen die
markengerichtlich geschützten Titel vom Markt, weswegen die Redaktionen
auch nicht unter dem alten Namen weiterarbeiten konnten.
4.2.1 Unvollständige Kuratorien beim
öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Im Februar 1999 setzte das Parlament das neue Kuratoriumspräsidiums des
Ungarischen Fernsehens ein. Das Präsidium besteht seitdem
ausschließlich aus den von den Regierungsfraktionen nominierten
Personen, da die Oppositionsparteien sich nicht auf die 4 VertreterInnen
einigen konnten. Die mittlerweile wegen Austritten etc. nur mehr mit 3 %
im Parlament vertretene MIÉP bestand nämlich darauf, 2 Vertreter
zu entsenden, was für die zwei anderen wesentlich größeren
(35 bzw. 6 %) Oppositionsparteien nicht akzeptabel war.
Dieses Schauspiel hat sich seitdem auch beim Radio, bei Duna-TV und der
staatlichen Nachrichtenagentur wiederholt. Sie arbeiten heute allesamt ohne
OppositionsvertreterInnen.
Da das Mediengesetz auch die unvollständigen Präsidien
zuläßt und die Regierung nicht, wie es möglich wäre, die
Anzahl der Präsidiumsmitglieder auf 10 erhöhen wollte, besteht
seitdem diese unbefriedigende Situation. Natürlich ist die Aufsicht
über die Inhalte in den öffentlich-rechtlichen Medien dadurch eher
einseitig. Etwa erreicht der Anteil der Berichterstattung über die
Regierungsparteien in bestimmten Nachrichtenmagazinen des
öffentlich-rechtlichen Fernsehens 90 bis 95 %6.
4.2.2 Juristische und polizeiliche Schritte gegen unbequeme
Medien
Seit der Ankündigung des ``Mediengleichgewichts'' kam es zu
mehreren unüblichen Schritten gegen kritische JournalistInnen oder
Medien: z.B. Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme der Computer einer
kompletten Redaktion, was zur Einstellung der Zeitung führte;
Gesetzesvorschläge, die ein grundsätzliches Entgegnungsrecht in
allen Medien einführen würden; willkürliche Vergabe von
Radiofrequenzen an parteinahe Firmen.
5 Die aktuelle Situation im Sommer 2001
5.1 Der Bericht der International Federation of Journalists
``Mission of Inquiry''
Vgl. [2]
Im Februar 2001 entsendete der IFJ eine aus westeuropäischen
Medienexperten zusammengesetzte Gruppe nach Budapest, um die Situation
aufzuklären und Strategien vorzuschlagen.
Der Bericht faßt die Ereignisse der zwei Medienkriege und die Situation
der öffentlich-rechtlichen Anbieter zusammen und listet viele
Zwischenfälle auf, die Anschläge auf die Freiheit der Medien
dokumentieren.
Der Bericht kommt zu folgenden Schlüssen und gibt einige
Empfehlungen:
- Der politische Einfluß, die bewußte Vernachlässigung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Druck auf Medien, die andere
Standpunkte vertreten, gefährden die Redefreiheit in Ungarn und
untergraben das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Medien.
- Das System der Einsetzung der Kuratorien durch die Parteien müsse
schnellstens ersetzt werden.
- Mechanismen müssen geschaffen werden, damit der
öffentlich-rechtliche Rundfunk in Ungarn den Empfehlungen des
Europäischen Rates entspricht und die finanzielle und rechtliche
Unabhängigkeit der Anstalten gesichert wird. (Diese Empfehlungen des
EU-Rates sind im Anhang 3 von [2]
zitiert.)
- Die Qualität des Journalismus soll durch bessere Ausbildung, Normen,
Stärkung der JournalistInnenverbände und arbeitsrechtliche
Vorschriften zur sozialen Absicherung der JournalistInnen gehoben
werden.
5.2 Die Wettbewerbssituation auf dem Fernsehmarkt
Als die Privatsender erschienen, konnten sie sehr schnell am Markt Fuß
fassen. Schon einige Monate nach dem Start hatten die zwei großen
terrestrischen Privatsender über 50 % Marktanteil, und nahmen den drei
öffentlich-rechtlichen Anstalten ZuschauerInnen weg. (Siehe Abb. 2, Seite ??)
Der Wettbewerb am ungarischen Fernsehmarkt ist sowieso ziemlich groß.
In einem verkabelten Budapester Haushalt sind im Juli 2001 ca. 15
verschiedene Fernsehprogramme zu empfangen, die zumindest einen Teil des
Tages auf ungarisch senden; das ist im Vergleich zur Bevölkerungszahl
sehr viel.
Figure 2: Entwicklung der Marktanteile der wichtigsten
Sender am ungarischen Fernsehmarkt, 1997-12 bis 2000-06
Quelle: Zahlen von
AGB Hungary.
5.3 Die Situation von MTV
Der Marktanteil der drei öffentlich-rechtlichen Programme zusammen sank
bis 1999 auf unter 20 %. Den größten Anteil daran hat das
terrestrisch ausgestrahlte MTV1, doch auch dieses fiel im Laufe von 1999 auf
12-14 %.
Wegen der Werbebeschränkungen im Mediengesetz können die
öffentlich-rechtlichen Sender auch ihren geringen Marktanteil nicht so
gut in Werbeeinnahmen umsetzen wie die Privaten. Wegen des umfangreichen
öffentlich-rechtlichen Auftrags in zwei Fernsehprogrammen und des
großen Personenstandes sind gleichzeitig die Kosten deutlich
höher.
Die Einnahmen aus den Rundfunkgebühren gehen nur zu 40 % an das
Ungarische Fernsehen (der Rest ans Radio und an Duna-TV). Das ist zuwenig, da
Programmschaffung im Fernsehen viel teurer als im Radio ist, MTV zwei
Programme betreiben muß und die hohen Kosten der terrestrischen
Ausstrahlung trägt.
Medienberichten und dem Bericht der International Federation of Journalists
(vgl. [2]) zufolge produzierte das
öffentlich-rechtliche Fernsehen täglich Verluste von 20-25 Mio.
Forint (ca. 1 Mio. öS). Das Grundkapital wurde mehrfach heruntergesetzt,
von 16 Mrd. Forint bei der Gründung 1996 auf 1,2 Mrd. Forint, also
7,5 % des ursprünglichen7 im September 2000 und auf -5,8 Mrd. Forint (!)
20018. Die
größten Schulden werden regelmäßig vom Staat erlassen.
Um die ausstehenden Gehälter der freien MitarbeiterInnen bezahlen zu
können, wurden die Gebäude von MTV verkauft und gemietet.
Im internationalen Vergleich ist das Budget von MTV extrem klein (vgl. [2]). Es beträgt nur ein
Fünftel des Budgets des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in
Slowenien (2 Mio. EinwohnerInnen) und 3 % des Budgets des ORF. (Wobei der ORF
auch Radio betreibt.)
Wegen der tristen finanziellen Situation kann MTV ihre offenen Rechnungen
häufig nicht bezahlen und wurde bereits mehrmals mit Exekutions- und
Konkursanträgen konfrontiert. Die Angestellten und freien
MitarbeiterInnen bekommen ihre Gehälter unregelmäßig, wobei
es angeblich auch zur Bevorzugung von regierungsfreundlichen Personen kommt.
Die meisten Immobilien mußten verkauft werden, um laufende Kosten
abzudecken.
Es wird gelegentlich behauptet, daß die finanzielle Aushungerung des
Fernsehens eine bewußte Politik der Regierung sei: die Gesellschaft
braucht fast ständig staatliche Unterstützung, die sie
natürlich nur als Gegenleistung für freundliche Berichterstattung
bekommt. Gleichzeitig dient die Kostensituation als willkommener Grund
für den plötzlichen Abbau von in Ungnade gefallenen
MitarbeiterInnen.
Im Juli 2001 wurde der nach eigenen Angaben unabhängige, aber als
Fidesz-Abgeordneter auf Regionalebene tätige (!) Mendrecky Károly
vom unvollständigen Kuratoriumspräsidium als Präsident von
Magyar Televízió vorgeschlagen und vom Kuratorium gewählt.
Er will die Anstalt mit einem strengen Sparprogramm und attraktiveren
Programmen sanieren.
Ein Blick in die Bilanzen der Anstalt zeigt, daß vor allem 1998 und
1999 große Verluste entstanden sind: 8,1 Mrd. Forint bzw.
4,6 Mrd. Forint. Die Bilanz von 2000 war im Juli 2001 noch nicht am
Firmengericht in Budapest zugänglich.
5.4 Die Situation von MR
Magyar Rádió (Ungarisches Radio) geht es finanziell nicht so
schlecht. Im Hörfunktmarkt ist die Konkurrenz nicht so stark, und von
den Einnahmen aus den Rundfunkgebühren bekommt das Radio 28 %, also
im Verhältnis zu den Kosten der Programmproduktion relativ viel. Dadurch
entstehen nur kleinere Verluste oder sogar Gewinne: 1997 -144 Mio. Ft, 1998
-28 Mio. Ft und 1999 +238 Mio. Ft; auch 2000 war den Aussagen im IFJ-Bericht
zufolge profitabel.
Es gibt allerdings einige Erscheinungen im Programm, die Aufmerksamkeit
verdienen. Hier ist vor allem das wöchentliche, sehr unkritisch
geführte Interview mit Ministerpräsident Orbán zu nennen,
der auch zu partei- und gesellschaftspolitischen Themen Stellung nimmt, ohne
daß die VertreterInnen anderer Standpunkte zu Wort kommen würden.
Anfang 2000 wollte der Präsident der Anstalt die Programmrichtlinien
dahingehend abändern, daß auch fürs traditionsreiche
Radiokabarett die Prinzipien der Ausgeglichenheit und des
``Gleichgewichts'' gelten sollen, also die Opposition genausoviel
kritisiert werden soll wie die Regierung. Dieser Vorschlag wurde von der
überwiegenden Mehrheit der ungarischen JournalistInnen abgelehnt und die
Änderung ist nicht zustandegekommen.
Eine Sendung, Vasárnapi Újság (Sonntagsjournal) wurde
sogar vom Rundfunkaufsichtsorgan ORTT wegen regelmäßiger
ausländerfeindlicher und antisemitischer Äußerungen ermahnt9.
5.5 Die Situation von Duna-TV
Duna-TV hat einen verstärkten öffentlich-rechtlichen Auftrag: Es
wendet sich vor allem an die ungarischen Minderheiten in den umliegenden
Ländern.
Deswegen geht ein relativ großer Teil (24 %) der
Rundfunkgebühren an Duna-TV, das ist mehr als die Hälfte dessen,
was MTV bekommt. Duna-TV muß allerdings nur einen
Satelliten-Fernsehkanal betreiben und wurde bei seiner Gründung (im
ersten Medienkrieg) großzügig mit Sendelizenzen und Grundkapital
ausgestattet.
Die Werbeeinnahmen sind trotz des kleinen Marktanteils (1-3 %)
akzeptabel, da die vielen Kulturprogramme von Duna-TV eher von der gebildeten
und finanziell stärkeren Schicht gesehen werden.
All das führt dazu, daß Duna-TV finanziell deutlich weniger
schlecht gestellt ist als MTV. Der Verlust betrug 1997 421 Mio., 1998 345
Mio. und 1999 220 Mio. Forint.
References
- [1]
- Péter Bajomi-Lázár. A magyarországi
médiaháború. Number 9 in Membrán
Könyvek. 2001. ISBN 963 9336 165.
- [2]
- IFJ Mission of Inquiry. Television on the brink -- the
political and professional crisis of public broadcasting in hungary. Report,
International Federation of Journalists, Available from the World Wide Web:
http://www.muosz.hu/archivum/index.cgi?file=ifjeng
(HTML format), http://www.ifj.org/publications/mission/hung.doc
(Microsoft Word format), 2 2001.
- 1
- Alle ungarischen Namen in diesem Dokument werden nach der ungarischen
Konvention geschrieben, d.h. in der Form ``{Familienname}
{Vorname}''.
- 2
- Die Umbenennung fand 1995 statt. Siehe:
Die Geschichte von Fidesz http://www.fidesz.hu/tortenet.html
- 3
- Siehe z.B. ORTT Hírlevél http://www.ortt.hu/magyar/hirlevelek/99-3.htm.
Fernsehsender, die unerlaubte Werbung oder gewalttätige Filme
ausgestrahlt haben, mußten für einige Minuten bis einen ganzen Tag
die Sendung unterbrechen.
- 4
- Quelle: Zelenay Anna, AGB Hungary: A
kereskedelmi televíziózás elsõ teljes
éve. (Das erste ganze Jahr des kommerziellen Fernsehens)
1999-06-09. http://www.agb.hu/magyar/muhely/990609trendek.htm
- 5
- Zitiert in: Dobszay János:
Nézzük csak. (Schauen wir mal) S. 79 in: Heti
Világgazdaság 49/2000
- 6
- Quelle: regelmäßige ORTT-Inhaltsanalyse der
Nachrichtensendungen
z.B. Mai 1999 http://www.ortt.hu/magyar/publikaciok/99/majus.htm
- 7
- Alaptõke-csökkentés az MTV-nél
(Senkung des Grundkapitals bei MTV). In: Heti Világgazdaság
2000/38, 23. Sept. 2000, S. 14
- 8
- Mendrecky Károly folytatja (Mendrecky Károly macht
weiter). In: Magyar Hírlap, 13. Jul. 2001, S 4
- 9
- Törvénysértô a Vasárnapi
Újság (Vasárnapi Újság
verstößt gegen das Gesetz). In: Népszabadság, 30.
Jun. 2001. Online: http://www.nepszabadsag.hu/Archiv/Doc.asp?SID=1&IID=67&CID=10&AID=6714
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